AGB DES ADVERTISERS – WEBEADS WEBEPARTNERS

§1
Einleitende Bestimmungen

  1. Die Annahme dieser AGB auf der Plattform webePartners gilt als Bestätigung, dass der Advertiser den Inhalt der AGB zur Kenntnis genommen hat, und als Abschluss eines Vertrags über die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Plattform webeAds zu den in diesen AGB festgelegten Bedingungen (im Folgenden „AGB“).
  2. Diese AGB stellen die im Sinne von Art. 8 des Gesetzes vom 18. Juli 2002 über die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege (Gesetzblatt 2002, Nr. 144, Pos. 1204, mit späteren Änderungen) geregelte Vertragsordnung dar.

§2
Definitionen

Die in diesen AGB verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutung:

  1. Vertrag – Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege, abgeschlossen zwischen dem Publisher und webePartners zum Zeitpunkt der Registrierung des Publishers auf der Plattform. Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung der von webePartners für den Advertiser bereitgestellten Dienstleistungen sowie die Nutzung der Plattform durch den Advertiser gemäß diesen AGB und dem gewählten Paket.
  2. webePartners oder verarbeitende Stelle – webePartners Sp. z o.o. mit Sitz in Wrocław (52-423), ul. Jana Stanki 2, Korrespondenzadresse: ul. Grabiszyńska 151, 53-434 Wrocław, NIP: 8982223087, REGON: 365121198, eingetragen in das Unternehmerregister des Nationalen Gerichtsregisters unter der KRS-Nummer: 630899, zuständiges Registergericht: Amtsgericht  Wrocław-Fabryczna, VI. Wirtschaftskammer KRS, Stammkapital: 500.000,00 PLN
  3. Advertiser – eine natürliche Person mit voller Geschäftsfähigkeit, eine juristische Person oder eine Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, die einen Online-Shop betreibt, um Produkte oder Dienstleistungen zu verkaufen, und die die Plattform gemäß diesen AGB nutzt, um ihr Sortiment über das Netzwerk der Publisher zu vertreiben.
  4. Publisher – eine natürliche Person mit voller Geschäftsfähigkeit, eine juristische Person oder eine Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, die mit dem Advertiser über die Plattform zusammenarbeitet.
  5. Mitarbeiter – natürliche Person, die vom Advertiser zur Nutzung des Advertiser-Kontos autorisiert wurde; ein Mitarbeiter im Sinne dieser Definition ist ausschließlich eine natürliche Person, die in einem Arbeitsverhältnis mit dem Advertiser steht oder dem Advertiser Dienstleistungen auf Grundlage eines anderen Rechtsverhältnisses als einem Arbeitsvertrag erbringt. Der Advertiser haftet für das Handeln oder Unterlassen seiner Mitarbeiter wie für eigenes Handeln.
  6. Plattform webeAds (im Folgenden auch als „Plattform“) – Software die Eigentum von webePartners ist und aus Modulen besteht, die gemeinsam die Gesamtdienstleistung bilden, insbesondere zur Verwaltung des Partnerprogramms, der Angebote, des Netzwerks der Publisher und der Abrechnung von Gebühren.
  7. Dienstleistung – sämtliche Funktionalitäten, die von webePartners im Rahmen der Plattform bereitgestellt werden.
  8. Paket – Zusammenstellung von Dienstleistungen, Funktionalitäten und Limits, die dem Advertiser im Rahmen der Plattform gegen eine festgelegte monatliche Abonnementgebühr zur Verfügung gestellt werden. Das Paket umfasst gewählte Einstellungen, Gebührensätze, maximale Anzahl betreuter Shops und Partnerprogramme, Zugang zu bestimmten Publisher-Gruppen, Statistik- und Berichtssysteme, entsprechend dem im jeweiligen Paket definierten Umfang. Verfügbare Pakete:
    1. Paket Basic – detaillierter Umfang und Preis gemäß Anhang 2 dieser AGB
    2. Paket Plus+ – detaillierter Umfang und Preis gemäß Anhang 2 dieser AGB
    3. Paket Platinum – detaillierter Umfang und Preis gemäß Anhang 2 dieser AGB
  1. Abonnementzeitraum – monatlicher Zeitraum der Dienstleistungserbringung im Rahmen des gewählten Pakets, für den der Advertiser die Abonnementgebühr zahlt; der Zeitraum läuft vom ersten bis zum letzten Kalendertag des Monats, unabhängig vom Vertragsabschluss oder Zahlungsdatum.
  2. Probezeitraum – 30-tägiger kostenloser Zeitraum ausschließlich für das Paket Basic, beginnend mit Vertragsabschluss (Pakete Plus und Deluxe beinhalten keine Probezeit). Während des Probezeitraums fallen keine Abonnementgebühren an; währenddessen werden Provisionen für Publisher und webePartners berechnet.
  3. Advertiser-Konto – Ein durch den vom Advertiser bereitgestellten Login und Passwort gekennzeichneter Satz von Ressourcen und Funktionen im IT-System der Plattform, der die Verwaltung des Partnerprogramms und die Zusammenarbeit mit den Publishern ermöglicht, insbesondere den Online-Zugriff auf Verkaufsstatistiken, die durch die Publisher generiert wurden, berechnete Provisionen sowie Publisher-Profile.
  4. Login – E-Mail-Adresse des Advertisers, die zusammen mit dem Passwort zum Einloggen ins Advertiser-Konto verwendet wird.
  5. Passwort – individuelle Zeichenfolge, vom Advertiser gewählt, die zusammen mit dem Login zum Einloggen ins Advertiser-Konto dient.
  6. Shop – Online-Shop oder Website, für die der Advertiser über die Plattform ein Partnerprogramm startet.
  7. Publisher-Seite oder Werbefläche des Publishers – Online-Flächen, auf denen der Publisher Werbemaßnahmen durchführt und Produkte oder Dienstleistungen mithilfe der Affiliate-Tools präsentiert und empfiehlt.
  8. Partnerprogramm – Dienstleistung, die auf der Plattform für den Shop des Advertisers erstellt wurde, mit dem Ziel, den Verkauf im Shop durch Zusammenarbeit mit Publishern unter Verwendung der Affiliate-Tools zu steigern.
  9. Angebot – Kooperationsvorschlag des Publishers über die Plattform, verfügbar in bestimmten Paketen, mit detaillierten Bedingungen für Werbemaßnahmen, Abrechnungsmodell, Ausführung, Angebotswert und möglichen Zusatzvereinbarungen; Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Publisher und Advertiser gemäß festgelegtem Kooperationsmodell; enthält Informationen über Angebotswert und webePartners-Provision; kein Angebot im Sinne von Art. 66 Abs. 1  des polnischen BGB.
  10. Angebotswert – vom Publisher festgelegter Betrag, der seine Erwartungen bezüglich FLAT FEE- oder BARTER-Vergütung darstellt und als Ausgangspunkt für die Festlegung der endgültigen FLAT FEE- oder BARTER- Vergütung im System der Plattform zwischen Publisher und Advertiser dient.
  11. Akzeptanzverfahren für Publisher – Art und Weise, wie der Advertiser einen Publisher in das Partnerprogramm aufnimmt (vorbehaltlich des Rechts von webePartners, den Publisher jederzeit während der Laufzeit des Partnerprogramms abzulehnen, falls der Publisher gegen die für Publisher geltenden AGB verstößt, gemäß den gesondert festgelegten Bestimmungen):
    1. automatisch – Ein Publisher, der sich für das Partnerprogramm des Advertisers anmeldet, wird in diesem Partnerprogramm akzeptiert, ohne dass der Advertiser irgendeine Handlung vornehmen muss,
    2. manuell – Der Advertiser hat innerhalb von 3 Arbeitstagen ab dem Datum der Anmeldung des Publishers die Möglichkeit, den Publisher eigenständig zu akzeptieren oder abzulehnen; unterbleibt diese Entscheidung innerhalb der Frist, wird der Publisher automatisch gemäß § 2 Abs. 19 a) akzeptiert.
  12. Tracking-Code – IT-System von webePartners zur Verfolgung von Traffic und Verkäufen im Shop des Advertisers; ordnet Transaktionen automatisch zu und berechnet Provisionen für Publisher und webePartners.
  13. Transaktionen – Verkaufsvorgänge von Dienstleistungen oder Produkten an Endkunden des Advertisers, die im Shop während der Lebensdauer der Cookies getätigt werden.
  14. Käufer – natürliche oder juristische Person oder eine Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, die über Affiliate-Tools auf den Shop des Advertisers gelangt.
  15. Endkunde – Natürliche oder juristische Person oder eine Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, die als Käufer auftritt und eine Transaktion im Shop des Advertisers während der Lebensdauer der Cookies oder unter Verwendung eines Rabattcodes getätigt hat.
  16. Affiliate-Tools – Tools (Affiliate-Links, Produkt-Widgets, Banner, XML-Dateien usw.), die von den Publishern verwendet werden, um Transaktionen im Shop des Advertisers zu generieren, insbesondere solche, die direkt zum Shop des Advertisers weiterleiten.
  17. Rabattcode – Affiliate-Tool bestehend aus Zeichen, das dem Käufer besondere Konditionen gewährt.
  18. Cookie-Lebensdauer – Der im Vertrag festgelegte Zeitraum, in dem im Shop des Advertisers getätigte Transaktionen als solche Transaktionen gelten, für die Provisionen sowie die webePartners-Provision fällig sind, beginnend jeweils mit dem Moment, in dem der Käufer über ein Affiliate-Tool in den Shop des Advertisers gelangt. Vorbehaltlich dessen kann die Transaktion innerhalb dieses Zeitraums auch während eines Besuchs des Käufers im Shop des Advertisers erfolgen, der auf anderem Wege als über das Affiliate-Tool erfolgt ist (insbesondere über eine beliebige Suchmaschine oder eine Weiterleitung von einer anderen Quelle).
  19. Verbotene Keywords – Wörter, Phrasen, Ausdrücke usw., die der Publisher in seinen bezahlten Werbemaßnahmen nicht verwenden darf, insbesondere solche, die den Namen des Shops oder die Webadresse des Shops des Advertisers betreffen.
  20. Gebühren:
    1. FLAT FEE-Vergütung – Vergütung der Publisher gemäß Kooperationsmodell
    2. Provision – prozentuale Vergütung der Publisher auf generierte Transaktionen, ohne Versandkosten, gemäß Partnerprogramm oder Angebot
    3. webePartners-Provision – in den AGB festgelegte Vergütung an webePartners, abhängig von generierten Transaktionen
    4. Abonnementgebühr – feste Vergütung an webePartners für Dienstleistungen im gewählten Paket, zahlbar pro Abonnementzeitraum.
  1. Kooperationsmodelle:
    1. CPS Modell (Cost per Sale) – Kooperationsmodell des Advertisers mit den Publishern, bei dem der Advertiser eine Provision sowie die in den AGB festgelegte webePartners-Provision für eine Transaktion im Shop zahlt, die von einem Käufer durchgeführt wird, der über die Publisher-Seite bzw. die Werbefläche des Publishers mittels eines Affiliate-Tools weitergeleitet wurde.
    2. CPC Modell (Cost per Click) – Kooperationsmodell des Advertisers mit den Publishern, bei dem der Advertiser einen festen Betrag sowie die in den AGB festgelegte webePartners-Provision für die Weiterleitung eines Käufers auf den Shop von der Publisher-Seite bzw. Werbefläche des Publishers mittels eines Affiliate-Tools zahlt (ohne dass der Käufer eine Transaktion durchführen muss); die Aktivierung des CPC-Modells erfordert die Zustimmung von webePartners,
    3. CPCO Modell (Cost per Code) – Kooperationsmodell des Advertisers mit den Publishern, bei dem der Advertiser eine Provision sowie die in den AGB festgelegte webePartners-Provision für eine Transaktion im Shop zahlt, die unter Verwendung eines Rabattcodes vom Käufer durchgeführt wurde; die Aktivierung des CPCO-Modells erfordert die Zustimmung von webePartners,
    4. FLAT FEE Modell – Kooperationsmodell, bei dem der Advertiser die im Plattform-System festgelegte FLAT FEE-Vergütung sowie die in den AGB festgelegte webePartners-Provision für ausgewählte vom Publisher angebotene Werbemaßnahmen oder für die Bereitstellung von Werbeflächen des Publishers an den Advertiser zahlt.
    5. FLAT FEE + CPS Modell – Kooperationsmodell, bei dem der Advertiser für den FLAT FEE-Teil die im Plattform-System festgelegte FLAT FEE-Vergütung sowie die in den AGB festgelegte webePartners-Provision für ausgewählte vom Publisher angebotene Werbemaßnahmen oder für die Bereitstellung von Publisher-Werbeflächen zahlt. Für den CPS-Teil (Cost per Sale) zahlt der Advertiser zusätzlich die Provision und die in den AGB festgelegte webePartners-Provision für Transaktionen, die von Käufern im Shop getätigt werden und die über Publisher-Seiten oder -Werbeflächen mittels Affiliate-Tools weitergeleitet wurden. Die Teilnahme am CPS-Element erfordert die vorherige Zustimmung und Aufnahme des Publishers in das Partnerprogramm des Advertisers,
    6. BARTER Modell – Kooperationsmodell, bei dem die Abrechnung zwischen Advertiser und Publisher bargeldlos erfolgt, durch Austausch gleichwertiger Leistungen, d. h. für ausgewählte vom Publisher angebotene Werbemaßnahmen oder die Bereitstellung von Publisher-Werbeflächen überträgt der Advertiser dem Publisher bestimmte Waren (verfügbar im Shop zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in diesem Modell, mit dem im Shop angegebenen Ausgangspreis, ohne Rabatte oder Aktionen – dieser Wert stellt den endgültigen BARTER-Wert dar). Zusätzlich zahlt der Advertiser die in den AGB festgelegte webePartners-Provision.
    7. BARTER + CPS (COST PER SALE) Modell – Kooperationsmodell, bei dem der BARTER-Teil bargeldlos durch Austausch gleichwertiger Leistungen abgewickelt wird, d. h. für ausgewählte vom Publisher angebotene Werbemaßnahmen oder die Bereitstellung von Publisher-Werbeflächen überträgt der Advertiser dem Publisher bestimmte Waren (verfügbar im Shop des Advertisers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in diesem Modell, mit dem im Shop angegebenen Ausgangspreis, ohne Rabatte oder Aktionen – dieser Wert stellt den endgültigen BARTER-Wert dar). Für den BARTER-Teil zahlt der Advertiser zusätzlich die in den AGB festgelegte webePartners-Provision. Für den CPS-Teil (Cost per Sale) zahlt der Advertiser zudem die Provision und die in den AGB festgelegte webePartners-Provision für Transaktionen, die von Käufern im Shop getätigt werden und über Publisher-Seiten oder -Werbeflächen mittels Affiliate-Tools weitergeleitet wurden. Die Teilnahme am CPS-Element erfordert die vorherige Zustimmung und Aufnahme des Publishers in das Partnerprogramm des Advertisers.

§3
Allgemeine Bestimmungen

  1. Im Rahmen des Vertrags verpflichtet sich webePartners, dem Advertiser Tools und Funktionalitäten der Plattform bereitzustellen, die es dem Advertiser ermöglichen, eigenständig:
    1. ein Advertiser-Konto auf der Plattform zu erstellen,
    2. das erste Partnerprogramm zu erstellen,
    3. weitere Partnerprogramme für die im Vertrag angegebene Website des Advertiser-Shops zu erstellen – auf Basis gesonderter Vereinbarungen mit webePartners,
    4. Informationen über Sonderangebote, Rabattcodes und Promotions, die im Shop des Advertisers gelten, zu verwalten und zu aktualisieren.
  2. WebePartners ist berechtigt, die unter Absatz 1, Buchstabe d) genannten Informationen zu überprüfen und/oder diese auf der Plattform, der webePartners-Website und/oder im Blog von webePartners zu veröffentlichen.

§4
Nutzung der Dienstleistungen

Advertiser-Konto

  1. Für die Nutzung der Plattform ist ein Computer- oder Mobilgerät mit mindestens 200 MHz Prozessor, 64 MB RAM, Internetzugang und einem Webbrowser erforderlich.
  2. Zur Nutzung der Dienstleistungen erstellt der Advertiser ein individuelles Advertiser-Konto auf der Plattform. Die Daten für die erste Anmeldung, d. h. Login und Passwort, werden dem Advertiser an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.
  3. Die Erstellung eines Advertiser-Kontos auf der Plattform ist nur für den Shop möglich, dessen Eigentümer der Advertiser ist oder für den der Advertiser berechtigt ist, diesen zu betreiben. Es ist verboten, Konten für Shops Dritter zu erstellen, die nicht über die entsprechenden Rechte verfügen, sowie Daten oder Kennzeichnungen anderer Unternehmen zu verwenden.
  4. Es ist untersagt, fiktive, falsche, nicht existente oder irreführende Advertiser-Konten zu erstellen, ebenso wie Handlungen vorzunehmen, die darauf abzielen, das Registrierungssystem zu umgehen, künstlichen Traffic oder künstliches Interesse an Angeboten zu erzeugen oder sonstige Maßnahmen, die den Betrieb der Plattform stören. Insbesondere ist es verboten, mehrere Konten für denselben Shop anzulegen, sich als anderer Advertiser auszugeben, Daten zu duplizieren oder bei der Registrierung falsche Angaben zu machen.
  5. webePartners behält sich das Recht vor, ein Konto sofort zu sperren oder zu löschen, wenn ein Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Paragraphen festgestellt wird, sowie die Erbringung von Dienstleistungen für den betreffenden Advertiser zu verweigern.
  6. Der Advertiser haftet vollumfänglich für alle Schäden, die webePartners, anderen Nutzern der Plattform oder Dritten durch die Erstellung eines Kontos unter Verstoß gegen die Bestimmungen dieser AGB entstehen.
  7. webePartners behält sich das Recht vor, vom Advertiser die Vorlage von Dokumenten zur Bestätigung der Berechtigung zur Führung des Shops sowie die Überprüfung der Identität und Berechtigungen des Advertisers zu verlangen, um die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb der Plattform sicherzustellen.

Partnerprogramm

  1. Der Advertiser startet ein Partnerprogramm für seinen Shop über den im Advertiser-Konto verfügbaren Partnerprogramm-Assistenten.
  2. Während der Einrichtung legt der Advertiser insbesondere fest:
    1. die Höhe der Provision für Publisher – diese darf jedoch nicht unter 3 % liegen,
    2. die Beschreibung des Shops,
    3. optional: die Bereitstellung einer XML-Datei mit dem Shop-Angebot, indem der Link hierzu an die im Advertiser-Konto angegebene E-Mail-Adresse gesendet wird.
  3. Die maximale Anzahl gleichzeitig aktiver Partnerprogramme für einen Shop wird durch das vom Advertiser gewählte Paket bestimmt.
  4. Der Advertiser kann Partnerprogramme mit unterschiedlichen Bedingungen innerhalb des Limits aktiver Programme gemäß dem gewählten Paket starten.
  5. Der Advertiser kann ein bestehendes Partnerprogramm jederzeit deaktivieren und an dessen Stelle ein neues starten, wobei die Anzahl der aktiven Programme das Paketlimit nicht überschreiten darf.
  6. Alle im Shop des Advertisers angebotenen Produkte und Dienstleistungen werden automatisch in das Partnerprogramm einbezogen, unabhängig davon, ob sie in der vom Advertiser bereitgestellten XML-Datei enthalten sind. Der Advertiser darf einzelne Produkte oder Dienstleistungen nicht aus dem Partnerprogramm ausschließen (dies schließt jedoch nicht die Möglichkeit aus, ein bestimmtes Produkt oder eine Dienstleistung vollständig aus dem Shop zu entfernen).
  7. Zum Zeitpunkt der Erstellung eines Partnerprogramms durch den Advertiser weist die Plattform automatisch eine Gruppe aktiver Publisher zu, die auf Grundlage der bei der Registrierung des Advertiser-Kontos angegebenen Daten ausgewählt wurden. Nach dem Start des Partnerprogramms ist der Advertiser berechtigt, beliebige Publisher, die automatisch dem Partnerprogramm zugewiesen wurden, auszuschließen.
  8. Der Advertiser kann jederzeit auf der Plattform Informationen zu Sonderangeboten, Rabatt- und Promotioncodes sowie Rabattcodes, die im Shop gelten, bereitstellen. Publisher sind befugt, diese Informationen potenziellen Käufern oder Endkunden zu verbreiten, um die Anzahl der Transaktionen zu erhöhen. Diese Informationen können sowohl aus den vom Advertiser im Panel eingegebenen Daten als auch aus der vom Advertiser bereitgestellten XML-Datei stammen.

Kooperation zwischen Advertiser und Publisher im Rahmen der Kooperationsmodelle mit FLAT FEE- und BARTER-Elementen

  1. Der Advertiser kann Interesse an einem konkreten Angebot des Publishers bekunden, indem er auf der Plattform die Schaltfläche „Akzeptieren“ innerhalb des betreffenden Angebots anklickt.
  2. Die Bekundung des Interesses gemäß Abs. 16 stellt ein Angebot des Advertisers zur Aufnahme der Zusammenarbeit im Rahmen des angegebenen Angebots dar.
  3. Der Publisher kann das Kooperationsangebot annehmen oder ablehnen.
  4. Die Zusammenarbeit im Rahmen des betreffenden Angebots beginnt mit der Annahme des Kooperationsangebots durch den Publisher, vorbehaltlich dessen, dass der Publisher im Falle von Kooperationsmodellen mit FLAT FEE- oder BARTER-Elementen das Angebot erst nach Bezahlung der Proforma-Rechnung durch den Advertiser ausführt.

Tracking-Code und dessen Implementierung

  1. Der Advertiser ist verpflichtet, den von webePartners bereitgestellten Tracking-Code gemäß der auf der Plattform bereitgestellten Anleitung im Code seines Shops zu implementieren. Der Advertiser erkennt an, dass die korrekte Implementierung des Tracking-Codes für die Erbringung der Dienstleistungen, die Durchführung des Vertrags und als eine der Voraussetzungen für dessen ordnungsgemäße Umsetzung erforderlich ist.
  2. Der Advertiser verpflichtet sich, den Tracking-Code während der gesamten Laufzeit des Vertrags aktiv und funktionsfähig im Shop zu halten. Der Tracking-Code stellt das einzige Mittel dar, um Transaktionen, die im Rahmen des Partnerprogramms oder von Angeboten generiert werden, korrekt zu identifizieren.
  3. webePartners überprüft periodisch die Funktionsfähigkeit des Tracking-Codes im Shop des Advertisers durch Testkäufe. Bei Feststellung einer fehlerhaften Funktionalität fordert webePartners den Advertiser unverzüglich per E-Mail auf, den Fehler innerhalb von 24 Stunden zu beheben. Bis zur Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktion des Tracking-Codes kann webePartners das Partnerprogramm aussetzen und die Publisher über die Aussetzung informieren. Wenn der Advertiser die Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt, ist webePartners berechtigt, den Kooperationsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
  4. Sollte das Handeln oder Unterlassen des Advertisers zur Entfernung, Deaktivierung oder Unterbrechung des Tracking-Codes führen, wodurch die Zuordnung von Transaktionen, die durch Publisher generiert wurden, nicht registriert wird, ist der Advertiser verpflichtet, die Provisionen an die Publisher sowie die Provisionen an webePartners für den Zeitraum der Unterbrechung der Transaktionsregistrierung zu zahlen. Die Höhe der Zahlung bemisst sich nach dem durchschnittlichen Tageswert der Provisionen aus den in den zwei Kalendwochen vor dem Auftreten der Unterbrechung registrierten Transaktionen, multipliziert mit der Anzahl der Tage der Unterbrechung.

XML-Datei

  1. Der Advertiser kann gemäß §4 Abs. 9 Buchst. c) der AGB an die E-Mail-Adresse von webePartners eine dynamisch generierte XML-Datei übermitteln, die das vollständige Angebot des Advertiser-Shops enthält. Der Advertiser verpflichtet sich, die Daten in der bereitgestellten XML-Datei regelmäßig zu aktualisieren, insbesondere hinsichtlich der Produktbilder und der aktuellen Preise.

Lebensdauer der Cookies

  1. Erfolgt während des 30-tägigen Cookie-Lebenszyklus eine Transaktion eines Käufers im Shop des Advertisers und sieht das gewählte Kooperationsmodell die Berechnung von Provisionen auf Basis der Transaktionen vor, wird die Provision zugunsten des Publishers berechnet, und webePartners steht die entsprechende webePartners-Provision zu.

Transaktionsüberprüfung

  1. Der Tracking-Code verfolgt den Traffic im Shop des Advertisers sowie Transaktionen, die über Affiliate-Tools auf den Werbeflächen der Publisher generiert werden. Jede Transaktion, die vom Tracking-Code als Transaktion erfasst wird, wird automatisch dem Konto des Advertisers zugewiesen und erhält den Status „ausstehend“ – dies bedeutet, dass die Transaktion auf Überprüfung wartet.
  2. Der Advertiser hat jederzeit Zugriff auf die Transaktionsstatistiken in seinem Advertiser-Konto.
  3. Der Advertiser ist verpflichtet, Transaktionen mit dem Status „ausstehend“ innerhalb von 30 Tagen nach deren Hinzufügung zum Advertiser-Konto (Datum der Hinzufügung im Advertiser-Konto mit dem Status „Verkauf“) zu verifizieren, indem er sie akzeptiert oder ablehnt. Alle Transaktionen, die innerhalb dieser Frist nicht überprüft werden, werden nach Ablauf der Frist automatisch vom Plattform-System angenommen.
  4. Akzeptierten Transaktionen (unabhängig davon, auf welche Weise die Transaktion gemäß Absatz 28 akzeptiert wurde) wird der Status „akzeptiert“ zugewiesen. Der Advertiser ist verpflichtet, die Provisionen an die Publisher sowie die webePartners-Provision für alle akzeptierten Transaktionen zu zahlen. Vorbehaltlich von Absatz 30 hat der Advertiser das Recht, eine Transaktion innerhalb der in Absatz 28 genannten Frist nur aus folgenden Gründen abzulehnen:
    1. Rücktritt vom Vertrag über die Transaktion innerhalb der dem Endkunden zustehenden Frist gemäß den allgemein geltenden gesetzlichen Bestimmungen oder den Einkaufsbedingungen des Shops, für den das Partnerprogramm durchgeführt wird, oder
    2. wenn der Klick des Kunden in einem anderen System als dem webePartners-System, das Kampagnen im CPS-Modell durchführt, näher am Zeitpunkt der Transaktionsausführung erfolgt ist, gemäß der „Last-Click-Wins“-Regel, vorbehaltlich, dass der Advertiser keine Transaktion ablehnen kann, indem er sich auf die „Last-Click-Wins“-Regel beruft, wenn ein späterer Klick in anderen Abrechnungssystemen für Kampagnen in anderen Modellen wie CPM oder CPC erfolgt ist, insbesondere bei Kampagnen wie Google Ads, Facebook Ads, Remarketing usw.
  5. Der Advertiser darf eine Transaktion nur in den in Absatz 29 genannten Fällen ablehnen. webePartners kann jedoch in besonders begründeten Fällen und nach individueller Vereinbarung einer Ablehnung anderer Transaktionen zustimmen.
  6. Beim Ablehnen einer Transaktion im Advertiser-Konto muss der Advertiser den Ablehnungsgrund angeben.
  7. webePartners kann vom Advertiser zusätzliche Erläuterungen zur Ablehnung einer Transaktion verlangen. In diesem Fall ist der Advertiser verpflichtet, diese Erläuterungen innerhalb von fünf Tagen nach Zustellung der Aufforderung durch webePartners zu übermitteln.
  8. Die Transaktion erhält den Status „akzeptiert“ zurück, wenn der Advertiser die zusätzlichen Erläuterungen nicht innerhalb der in Absatz 32 genannten Frist übermittelt oder wenn die Ablehnung der Transaktion nicht vertragsgemäß erfolgt.
  9. Der Advertiser kann keine Transaktionen ablehnen, die erneut den Status „akzeptiert“ erhalten haben.
  10. Transaktionen, die im Plattform-System den Status „abgelehnt“ erhalten haben, werden von den Abrechnungen zwischen den Parteien ausgeschlossen und begründen keinen Anspruch auf Auszahlung von Provisionen an die Publisher.

Änderung des Pakets

  1. Der Advertiser kann jederzeit den Wunsch äußern, das gewählte Paket auf ein höherwertiges Paket zu ändern. Die Änderung wird mit Beginn des nächsten Abonnementzeitraums wirksam, nachdem die entsprechende Meldung im Advertiser-Konto eingereicht und die Abonnementgebühr für das gewählte höherwertige Paket entrichtet wurde.
  2. Nach der Änderung auf ein höherwertiges Paket kann der Advertiser das Paket während der Laufzeit der Vereinbarung oder innerhalb von 24 Monaten ab dem Tag der Aktivierung des höherwertigen Pakets nicht auf ein niedrigeres Paket herabsetzen. Diese Beschränkung gilt auch im Falle einer Kündigung der Vereinbarung und einer erneuten Aufnahme der Zusammenarbeit – während dieses Zeitraums ist die Wahl eines niedrigeren Pakets nicht möglich.
  3. Nach Ablauf von 24 Monaten ab dem Tag der Aktivierung des höherwertigen Pakets kann der Advertiser gemäß in den AGB festgelegten Bestimmungen auf ein beliebiges niedrigerwertiges Paket wechseln, beginnend mit dem nächsten Abonnementzeitraum, unabhängig von vorherigen Änderungen oder Unterbrechungen bei der Nutzung der Dienste.

Kontakt zu Publishern

  1. Der Advertiser ist berechtigt, mit den Publishern ausschließlich zum Zweck der Abstimmung von Kooperationsdetails auf der Plattform in direkten Kontakt zu treten; für jeden anderen Zweck ist die vorherige Zustimmung von webePartners erforderlich. Während der Laufzeit des Vertrags sowie für einen Zeitraum von zwei Jahren nach dessen Beendigung ist es dem Advertiser nicht gestattet, eine direkte Kooperation mit Publishern einzugehen, mit denen er während der Vertragslaufzeit über webePartners zusammengearbeitet hat. Der Advertiser verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 PLN netto an webePartners für den Fall, dass er mit einem Publisher in irgendeiner Form ohne vorherige schriftliche Zustimmung von webePartners eine Kooperation eingeht. Die Vertragsstrafe wird für jeden Publisher gesondert fällig, mit dem der Advertiser eine Kooperation aufnimmt.

§5
Gebühren

  1. Der Advertiser ist verpflichtet, sämtliche Gebühren zu entrichten, insbesondere Provisionen, webePartners-Provisionen sowie das FLAT-FEE-Honorar und die Abonnementgebühr, gemäß den im AGB festgelegten Bedingungen.
  2. Regeln zur Zustellung und Bezahlung von Proforma-Rechnungen:
    1. für das Honorar (zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer) – bestehend aus Publisher-Provision, webePartners-Provision sowie der Abonnementgebühr – wird am ersten Tag eines jeden Monats eine Proforma-Rechnung mit einer Zahlungsfrist von sieben Tagen in elektronischer Form zugestellt,
    2. für das Honorar (zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer) – bestehend aus dem FLAT-FEE-Honorar oder der webePartners-Provision im Zusammenhang mit dem Kooperationsmodell mit BARTER-Element – wird eine Proforma-Rechnung mit einer Zahlungsfrist von sieben Tagen in elektronischer Form im Moment der Annahme des Kooperationsangebots durch den Publisher innerhalb des jeweiligen Angebots zugestellt.
  3. Vorbehaltlich der in Abs. 2 Buchstabe b) genannten Frist wird die erste Proforma-Rechnung am ersten Tag nach Ablauf des Testzeitraums ausgestellt. Diese Rechnung umfasst den anteiligen Teil der Abonnementgebühr für die Nutzung der Dienstleistungen vom Beginn des Abonnementzeitraums bis zum letzten Tag des laufenden Kalendermonats sowie die Summe der Publisher-Provisionen und webePartners-Provisionen für bis zum Rechnungsstellungsdatum akzeptierte Transaktionen.
  4. Der Advertiser leistet Zahlungen per Überweisung auf das in der Proforma-Rechnung angegebene Bankkonto von webePartners.
  5. Nach erfolgter Zahlung durch den Advertiser und Verbuchung der Zahlung durch webePartners werden im Advertiser-Konto unter der Rubrik „Zahlungen“ die entsprechenden Rechnungen (VAT-Rechnungen) bereitgestellt. Der Advertiser erklärt sich damit einverstanden, Proforma-Rechnungen oder Rechnungen in dieser Form und/oder in elektronischer Form zu erhalten.
  6. Die Auszahlung der den Publishern zustehenden Gebühren erfolgt durch webePartners per Überweisung auf das vom Publisher angegebene Bankkonto, auf Grundlage der von diesem ausgestellten Rechnungen, unter der Voraussetzung, dass der Advertiser zuvor die gegenüber webePartners fälligen Gebühren beglichen hat. Der Advertiser haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen von webePartners, insbesondere im Hinblick auf die Weiterleitung der den Publishern zustehenden Gebühren.

Abonnementgebühr

  1. Die Abonnementgebühr ist im Voraus für jeden Abonnementzeitraum fällig.
  2. Sofern die Dienste nur für einen Teil eines Kalendermonats erbracht werden, wird die Abonnementgebühr anteilig für die tatsächliche Dauer der Leistungserbringung berechnet.
  3. Der Advertiser kann die Abonnementgebühr im Voraus für mehrere aufeinanderfolgende Abonnementzeiträume entrichten. In diesem Fall erbringt webePartners die Dienste für die Anzahl der Monate, die der Anzahl der bezahlten Abonnementzeiträume entspricht.
  4. Der Advertiser erhält Zugang zu seinem Konto sowie zu den Funktionalitäten der Plattform für den nächsten Abonnementzeitraum nach Zahlung der Abonnementgebühr innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist, vorbehaltlich Absatz 10.
  5. Wird die Abonnementgebühr nicht fristgerecht bezahlt:
    1. nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die Dienste der Plattform (mit Ausnahme des Bereichs „Zahlungen“) automatisch gesperrt,
    2. der Bereich „Zahlungen“ bleibt aktiv, um die Begleichung der ausstehenden Beträge zu ermöglichen.
  6. Erfolgt die Zahlung (maßgeblich ist der Tag der Gutschrift auf dem Bankkonto von webePartners) innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Zahlungsfrist, werden die ausgesetzten Dienste und Funktionalitäten automatisch wiederhergestellt. 
  7. Erfolgt die Zahlung nach Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit, werden die ausgesetzten Dienste und Funktionalitäten ausschließlich auf Antrag des Advertisers (über die E-Mail-Adresse bok@webepartners.pl) wieder aktiviert.

Provision webePartners

  1. Die Provision von webePartners beträgt – je nach Kooperationsmodell:
    1. CPS (COST PER SALE) – den in Anhang Nr. 1 zu den AGB festgelegten Prozentsatz des Werts der vom Advertiser akzeptierten Provisionen der Publisher aus generierten Transaktionen,
    2. CPC (COST PER CLICK)den in Anhang Nr. 1 zu den AGB festgelegten Prozentsatz des Satzes für die Weiterleitung eines Käufers aus der Publisher-Website in den Shop über das Affiliate-Tool,
    3. CPCO (COST PER CODE) – den in Anhang Nr. 1 zu den AGB festgelegten Prozentsatz des Werts der vom Advertiser akzeptierten Provisionen der Publisher aus generierten Transaktionen, die unter Verwendung eines Rabattcodes im Shop durch den Käufer getätigt wurden,
    4. FLAT FEE + CPS – 15 % des vom Publisher im Angebot festgelegten Angebotswerts – für den Teil des Modells, der das FLAT-FEE-Element betrifft, sowie 30 % des Werts der vom Advertiser akzeptierten Provisionen der Publisher aus generierten Transaktionen im Rahmen der Angebotserfüllung – für den Teil des Modells, der das CPS-Element betrifft,
    5. BARTER + CPS – 15 % des Ausgangspreises (d. h. ohne Rabatte, Aktionen) der vom Advertiser dem Publisher für die Angebotserfüllung überlassenen Ware – für den Teil des Modells, der das BARTER-Element betrifft, sowie 30 % des Werts der vom Advertiser akzeptierten Provisionen der Publisher aus generierten Transaktionen im Rahmen der Angebotserfüllung – für den Teil des Modells, der das CPS-Element betrifft,
    6. FLAT FEE – 15 % des vom Publisher im Angebot festgelegten Angebotswerts,
    7. BARTER – 15 % des Ausgangspreises (d. h. ohne Rabatte, Aktionen) der vom Advertiser dem Publisher für die Angebotserfüllung überlassenen Ware.

Publisher-Provisionen

  1. Falls der Advertiser mit anderen Affiliate-Netzwerken zusammenarbeitet oder ein eigenes Partnerprogramm betreibt, ist er verpflichtet, die Provisionen für Publisher auf der Plattform auf einem Niveau festzulegen, das nicht niedriger ist als in diesen Affiliate-Netzwerken oder eigenen Partnerprogrammen.
  2. Die Publisher-Provisionen in der im Vertrag festgelegten Höhe sind für die generierten Transaktionen geschuldet, die auf der Plattform akzeptiert wurden, unabhängig von der Art der Annahme.
  3. Vom Advertiser gezahlte Provisionen sind nicht erstattungsfähig.
  4. Die Provisionen werden von webePartners per Überweisung auf das vom Publisher angegebene Bankkonto ausgezahlt, basierend auf den von diesem an webePartners ausgestellten Rechnungen, unter der Voraussetzung, dass der Advertiser die Zahlungen geleistet hat. Der Advertiser haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen von webePartners, insbesondere im Hinblick auf die Weiterleitung der dem Publisher zustehenden Provisionen.
  5. Nach dem Start eines Partnerprogramms ist der Advertiser ausschließlich berechtigt, die Höhe der dem Publisher zustehenden Provision im Rahmen des jeweiligen Partnerprogramms zu erhöhen. Der Advertiser hat keine Möglichkeit, die Höhe der Provision in einem aktiven Partnerprogramm zu senken. Er kann jedoch ein neues Partnerprogramm einrichten, in dem er eine niedrigere Provision vorsieht, die nicht unter der in § 4 Abs. 9 Buchstabe a) der AGB festgelegten Höhe liegt, und Publisher zur Teilnahme an diesem neuen Partnerprogramm einladen.

§6
Reklamationen und Recht zur Beendigung der Zusammenarbeit mit Publishern

  1. Der Advertiser ist berechtigt, bei webePartners sämtliche Reklamationen und Einwendungen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Plattform sowie der Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege einzureichen. Reklamationen können elektronisch an die E-Mail-Adresse bok@webepartners.pl, telefonisch unter der Nummer (+48) 71 390 49 02 oder postalisch an die Adresse: webePartners Sp. z o.o., ul. Grabiszyńska 151, 53-434 Wrocław gerichtet werden.
  2. Die Reklamation sollte folgende Angaben enthalten:
    1. Daten des Advertisers, die seine Identifizierung ermöglichen,
    2. eine genaue Bezeichnung des Gegenstands der Reklamation,
    3. die konkrete Forderung des Advertisers im Zusammenhang mit der Reklamation.
  3. Ist die Reklamation unvollständig oder bedarf sie einer Ergänzung, kann webePartners den Advertiser um die Angabe zusätzlicher Informationen bitten, die für die Bearbeitung der Reklamation erforderlich sind. In diesem Fall wird die Bearbeitungsfrist bis zum Eingang der erforderlichen Angaben ausgesetzt.
  4. Advertiser, die Unternehmer sind und für die der Vertrag beruflichen Charakter hat, sind verpflichtet, Reklamationen innerhalb folgender Fristen einzureichen:
    1. bei technischen Mängeln – innerhalb von 14 Tagen ab deren Auftreten,
    2. im Hinblick auf ausgestellte Rechnungen oder Proformarechnungen – innerhalb von 7 Tagen ab deren Zustellung oder Bereitstellung auf der Plattform.

Nach Ablauf der o.g.  Fristen eingereichte Reklamationen bleiben unberücksichtigt.

  1. Advertiser, die Verbraucher sind oder als natürliche Personen ein Gewerbe betreiben, für die der Vertrag keinen beruflichen Charakter hat, können Reklamationen gemäß den allgemein geltenden gesetzlichen Vorschriften einreichen.
  2. Unabhängig vom Reklamationsrecht kann der Advertiser die Zusammenarbeit mit einem Publisher jederzeit beenden, wenn dieser gegen die für Publisher im Rahmen der Affiliate-Zusammenarbeit geltenden AGB verstößt. Dies gilt insbesondere, wenn der Publisher:
    1. Affiliate-Tools des Advertisers auf Webseiten verwendet, die beleidigende, obszöne, pornografische, rechtswidrige, hasserfüllte, schädliche, belästigende, rassistische, diskriminierende Inhalte enthalten oder gegen Urheberrechte, Markenrechte, geistige Eigentumsrechte oder Werbevorschriften verstoßen,
    2. Aktivitäten auf Grundlage von Spam, Mass-Mailing oder anderen unzulässigen Werbeformen betreibt,
    3. verbotene Promotionstechniken einsetzt, insbesondere Cloaking,
    4. Gewinnspiele oder andere Formen von Belohnungen für das Klicken auf Affiliate-Links organisiert,
    5. Maßnahmen ergreift, die die Datenschutzrichtlinie von webePartners verletzen,
    6. Nutzer künstlich zum Klicken auf Banner animiert oder Traffic generiert, der nicht mit den Grundsätzen der Zusammenarbeit übereinstimmt, insbesondere durch den Einsatz von Spam-Bots, Überlastung der Dienste von webePartners, künstliche Abfragen, Bots, Generatoren oder andere Mittel, die eine künstliche Erhöhung der Publisher-Provisionen bezwecken.

§7
Laufzeit des Vertrags

  1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Der Advertiser ist im Falle der Beendigung des Vertrags – gleich aus welchem Rechtsgrund – verpflichtet, sämtliche Entgelte zu entrichten, insbesondere die Provisionen sowie die webePartners-Provision.
  3. Nach Beendigung des Vertrags – gleich aus welchem Rechtsgrund – behält der Advertiser den Zugang zu seinem Advertiser-Konto, einschließlich der Rubriken „Zahlungen“ und „Transaktionen“.

Widerruf

  1. Einem Advertiser, der Verbraucher ist oder eine natürliche Person, die ein Gewerbe betreibt und für den/die der Vertrag keinen beruflichen Charakter hat, steht das Recht zu, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu widerrufen.

Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist

  1. Während der Testphase hat jede Partei das Recht, den Vertrag zu kündigen (der Advertiser kann den Vertrag über die Schaltfläche „Abonnement beenden“ im Advertiser-Konto kündigen), vorbehaltlich des Rechts, die Nutzung der elektronisch bereitgestellten Dienste einzustellen. Die Kündigungswirkung tritt zum späteren Zeitpunkt der folgenden Fristen ein:
    1. dem Zeitpunkt der Abgabe der Kündigungserklärung oder
    2. dem Ablauf der 30-tägigen Lebensdauer der Cookies, gerechnet ab dem Datum der letzten Transaktion während des laufenden Partnerprogramms, vorbehaltlich, dass die Partnerprogramme des Advertisers im Zeitpunkt nach Buchstabe a) deaktiviert werden.
  2. Außerhalb der Testphase hat jede Partei, vorbehaltlich des Rechts, die Nutzung der elektronisch bereitgestellten Dienste ohne Auswirkungen auf die fällige Abonnementgebühr einzustellen, das Recht zur Kündigung des Vertrags (der Advertiser kann den Vertrag über die Schaltfläche „Abonnement beenden“ im Advertiser-Konto kündigen). Die Kündigungswirkung tritt zum späteren Zeitpunkt der folgenden Fristen ein:
    1. dem Ende des bezahlten Abonnementzeitraums oder
    2. dem Ablauf der 30-tägigen Lebensdauer der Cookies, gerechnet ab dem Datum der letzten Transaktion während des laufenden Partnerprogramms,

vorbehaltlich, dass die Partnerprogramme des Advertisers bis zum Ende des bezahlten Abonnementzeitraums aktiv bleiben.

Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist

  1. WebePartners ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn der Advertiser:
    1. mit Zahlungen länger als 7 Tage in Verzug ist, soweit die AGB nichts anderes bestimmen,
    2. webePartners falsche oder unrichtige Angaben übermittelt,
    3. direkt (außer über die Vermittlung von webePartners) mit Publishern zusammenarbeitet, die durch webePartners für sein Partnerprogramm gewonnen wurden,
    4. die Plattform nutzt, um sich unrechtmäßige materielle oder immaterielle Vorteile zu verschaffen, direkt oder indirekt,
    5. andere Vertragsbedingungen nicht einhält und trotz Aufforderung von webePartners, die Verstöße innerhalb der in der Aufforderung gesetzten Frist, die mindestens 3 Tage beträgt, einzustellen, keine Abhilfe schafft,
    6. in den Fällen, die in den AGB ausdrücklich vorgesehen sind.

§8
Haftung

  1. WebePartners haftet nicht für:
    1. Schäden, Ausfälle oder Funktionsstörungen der Dienste, die aus einer unsachgemäßen Nutzung der Plattform durch den Advertiser resultieren, einschließlich der Eingabe fehlerhafter, veralteter oder nicht dem tatsächlichen Stand entsprechender Daten,
    2. den Verlust oder die Übernahme von Zugangsdaten zum Advertiser-Konto durch Dritte, sofern dies aus Gründen geschieht, die nicht von WebePartners verursacht wurden (z. B. durch Weitergabe der Daten durch den Advertiser, unzureichende Absicherung des Geräts des Advertisers etc.),
    3. die Folgen unzulässiger Handlungen Dritter (einschließlich Hacking, Cyberangriffe, Schadsoftware) sowie Ereignisse höherer Gewalt,
    4. Unterbrechungen der Stromversorgung, des Internets oder von Telekommunikationsdiensten, Ausfälle der Hardware oder Software des Advertisers,
    5. die Folgen von Handlungen oder Unterlassungen der Publisher, einschließlich der von ihnen verbreiteten Materialien und Inhalte auf beliebigen von den Publishern betriebenen Seiten, insbesondere auf Publisher-Seiten oder Werbeflächen der Publisher,
    6. Inhalte und Art der Erbringung von Dienstleistungen durch Advertiser und Publisher,
    7. jegliche entgangene Gewinne, erwartete Einnahmen, mittelbare oder Folgeschäden, die dem Advertiser oder Dritten durch die Nutzung oder Zusammenarbeit mit Publishern entstehen, einschließlich der Ergebnisse des Partnerprogramms des Advertisers oder der Angebote der Publisher; WebePartners garantiert insbesondere weder die Mindestanzahl noch den Mindestwert generierter Transaktionen,
    8. Nichterfüllung oder unsachgemäße Erfüllung der Pflichten des Advertisers gegenüber den Publishern, einschließlich des Versäumnisses, Waren oder Dienstleistungen in Modellen mit BARTER-Element bereitzustellen.
  2. Gemäß Art. 12 des polnischen Gesetzes über die Erbringung von Diensten auf elektronischem Wege haftet WebePartners als Anbieter der Datenübertragung im Telekommunikationsnetz nicht für die Inhalte der übermittelten Daten, sofern:
    1. WebePartners nicht Initiator der Datenübermittlung ist,
    2. WebePartners den Empfänger der Übermittlung nicht auswählt,
    3. WebePartners die in der Übermittlung enthaltenen Informationen nicht verändert.
  3. Der in Abs. 2 genannte Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf die automatische und kurzfristige Zwischenspeicherung der Daten, sofern diese ausschließlich der Durchführung der Übermittlung dient und nicht länger dauert als für deren Ausführung erforderlich.
  4.  Gemäß Art. 13 des polnischen Gesetzes über die Erbringung von Diensten auf elektronischem Wege haftet WebePartners nicht für gespeicherte Daten, sofern:
    1. die Daten während der Übermittlung nicht verändert werden;
    2. allgemein anerkannte IT-Techniken zur Festlegung von Zugriffs- und Aktualisierungsparametern der Daten angewendet werden;
    3. die Verfahren zur Erhebung von Informationen über die Nutzung der Daten nicht beeinträchtigt werden.
  5. WebePartners löscht gespeicherte Daten oder sperrt den Zugriff darauf unverzüglich nach Erhalt der Information über deren Löschung an der Quelle, nach Vorlage einer gerichtlichen oder sonstigen Lösch- bzw. Sperranordnung.
  6. Gemäß Art. 14 des polnischen Gesetzes über die Erbringung von Dienste auf elektronischem Wege haftet WebePartners nicht für rechtswidrig gespeicherte Daten im IT-System, sofern keine Kenntnis von deren rechtswidrigem Charakter bestand. Nach Erhalt einer amtlichen Mitteilung oder glaubwürdigen Information über den rechtswidrigen Charakter der Daten sperrt WebePartners unverzüglich den Zugriff auf diese Daten und haftet gegenüber dem Diensteempfänger nicht für die Folgen dieser Sperrung, vorausgesetzt, der Diensteempfänger wird hierüber informiert.
  7. Der Advertiser trägt die ausschließliche Verantwortung für:
    1. alle Ergebnisse, Kosten und Folgen seiner Marketing- und Betriebsaktivitäten im Rahmen des Partnerprogramms,
    2. die Funktionsweise seines Shops, einschließlich der verkauften Waren und erbrachten Dienstleistungen; der Advertiser ist dafür verantwortlich, dass die Tätigkeit des Shops, dessen Richtlinien sowie die angebotenen Waren und Dienstleistungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, insbesondere in Bezug auf: Verbraucherschutz, Datenschutz, geistige Eigentumsrechte, branchenspezifische Vorschriften, Werberecht, Grundsätze des fairen Wettbewerbs sowie steuerrechtliche Bestimmungen,
    3. die Auswahl der Publisher, die Genehmigung ihrer Teilnahme an Partnerprogrammen sowie für sämtliche Folgen der Zusammenarbeit mit diesen,
    4. alle Schäden, die aus der Verletzung seiner Pflichten gegenüber Publishern oder Dritten entstehen,
    5.  Schäden, die durch die Weitergabe von Zugangsdaten zum Konto (Login und Passwort) an Dritte entstehen, sowie die Folgen deren Nutzung.
  8. Der Advertiser erklärt, dass die von ihm angebotenen Waren und Dienstleistungen gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften in Verkehr gebracht werden dürfen, und stellt webePartners von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter aus diesem Grund frei. Der Advertiser verpflichtet sich, alle Schäden, Kosten, Strafen, Entschädigungen und Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten), die webePartners im Zusammenhang mit Ansprüchen aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Advertisers entstehen, zu übernehmen.
  9. Die Gesamthaftung von webePartners gegenüber dem Advertiser, unabhängig von der rechtlichen Grundlage des Anspruchs (Vertrag, unerlaubte Handlung, gesetzliche Haftung), ist auf den Betrag der von Advertiser tatsächlich an webePartners gezahlten Provision innerhalb der drei (3) Monate unmittelbar vor dem Ereignis, das den Anspruch ausgelöst hat, begrenzt.

§9
Urheberrechte

  1. Der Advertiser gewährleistet mit Aufnahme der Zusammenarbeit, dass sein Unternehmen, die von ihm erbrachten Dienstleistungen und die angebotenen Produkte den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen, keine Rechte Dritter verletzen und frei von physischen und rechtlichen Mängeln sind. Diese Gewährleistung umfasst auch sämtliche Daten, Geschäftsinformationen, Marketinginhalte und Materialien, die im Zusammenhang mit der Einrichtung und Betreuung des Partnerprogramms des Advertisers sowie der Durchführung von Angeboten an webePartners übermittelt werden.
  2. Der Advertiser erklärt, dass er über sämtliche Rechte zur Nutzung der in seinem Shop veröffentlichten sowie an webePartners und Publisher übermittelten Materialien verfügt – insbesondere in Bezug auf Marken, Logos, Handelsnamen, Werbeslogans, grafische Elemente, Fotos, Aufnahmen, beschreibende Inhalte und sonstige immaterielle Güter.
  3. Der Advertiser räumt webePartners sowie den akzeptierten Publishern eine nicht-exklusive, unentgeltliche, übertragbare und für die Dauer der Zusammenarbeit geltende Lizenz zur Nutzung der übermittelten Materialien (einschließlich Marken, Logos, Inhalte und Grafiken) ein – ausschließlich im Umfang, der für die Umsetzung, Darstellung und Bewerbung auf den Publisher-Websites, den Werbeflächen der Publisher sowie in den Marketingmaterialien von webePartners erforderlich ist.
  4. Der Advertiser erklärt sich damit einverstanden, dass webePartners seinen Namen, sein Logo, seine Unternehmenskennzeichnung sowie seine Internetadresse in der Liste der Advertiser, in Werbe- und Informationsmaterialien sowie zum Zwecke der Präsentation gegenüber anderen Publishern verwenden darf.
  5. Der Advertiser verpflichtet sich, dass die übermittelten Materialien in keiner Weise Urheberrechte, verwandte Schutzrechte, gewerbliche Schutzrechte, das Recht am Eigenen Bild oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Der Advertiser trägt hierfür die alleinige Verantwortung und verpflichtet sich, webePartners sowie die Publisher von jeglicher Haftung freizustellen, die sich aus Ansprüchen Dritter ergibt. Der Advertiser erstattet sämtliche Schäden, Kosten, Verwaltungsstrafen, gerichtlichen Entschädigungen sowie Aufwendungen (einschließlich Rechtsberatungskosten), die webePartners oder den Publishern im Zusammenhang mit der Nutzung der vom Advertiser bereitgestellten Materialien entstehen.
  6. Der Advertiser ist nicht berechtigt, einseitig Materialien, die über die Plattform zur Verfügung gestellt wurden, zu entfernen oder deren Zugang einzuschränken, sofern dies die ordnungsgemäße Durchführung beeinträchtigen würde. Änderungen oder Rücknahmen von Materialien erfordern eine vorherige Mitteilung an webePartners und dürfen die bereits erworbenen Rechte der Publisher auf Provisionen sowie die Rechte von webePartners auf die webePartners-Provision oder auf Maßnahmen, die vor der Rücknahme ergriffen wurden, nicht beeinträchtigen.
  7. Sämtliche Inhalte und grafischen Elemente, die im Rahmen der Plattform bereitgestellt werden, sind durch Urheberpersönlichkeitsrechte, Verwertungsrechte sowie gewerbliche Schutzrechte geschützt, die webePartners oder den Personen bzw. Unternehmen zustehen, die deren Nutzung genehmigt haben. Es ist untersagt, Materialien der Plattform ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von webePartners zu kopieren, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zu bearbeiten.

§10
Lizenz

  1. WebePartners gewährt dem Advertiser eine nicht übertragbare, nicht ausschließliche, zeitlich begrenzte Lizenz, die nicht unterlizenzierbar ist, zur Nutzung der Plattform ausschließlich zum Zweck der Inanspruchnahme der im gewählten Paket enthaltenen Leistungen.
  2. Die Lizenz umfasst:
    1. den Zugriff auf die Funktionen der Plattform über Benutzeroberflächen,
    2. die Integration und Wartung des Tracking-Codes im Shop,
    3. cdie Erstellung und den Download von Berichten, Statistiken und Analysen, die im Advertiser-Panel verfügbar sind,
    4. die Nutzung von Updates, Patches, Ergänzungen und neuen Versionen der Plattform, die von WebePartners bereitgestellt werden.
  3. Der Advertiser darf nicht:
    1. die Plattform oder Teile davon kopieren, verändern, anpassen, übersetzen, veröffentlichen, verbreiten, vermieten, verleasen, unterlizenzieren, verkaufen oder Dritten zugänglich machen,
    2. den Quellcode der Plattform dekompilieren, disassemblieren, zurückentwickeln oder versuchen, ihn zu rekonstruieren,
    3. Urheberrechts-, Marken- oder sonstige Kennzeichen des geistigen Eigentums von WebePartners entfernen, verändern oder verbergen,
    4. die Plattform zur Erbringung von Leistungen für Dritte, Wettbewerber oder in anderer Weise als gemäß den AGB verwenden,
    5. Handlungen vornehmen, die den Betrieb der Plattform stören könnten, insbesondere Sicherheits- oder Lizenzierungsmechanismen manipulieren,
    6. die Plattform in Produkte oder Lösungen integrieren oder nutzen, die gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.
  4. Alle Urheber-, gewerblichen Schutz- und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an der Plattform sowie an allen Versionen, Updates und Modifikationen verbleiben ausschließlich bei WebePartners oder deren Lizenzgebern. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung überträgt dem Advertiser Eigentumsrechte an der Plattform.
  5. WebePartners ist berechtigt, die ordnungsgemäße Nutzung der Plattform zu prüfen, einschließlich der Überwachung von Zugriffs- und Nutzungsprotokollen der Plattform.
  6. WebePartners stellt dem Advertiser im Rahmen der Wartung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Version der Plattform kostenlose Updates, Patches und Ergänzungen zur Verfügung.
  7. Der Advertiser haftet für sämtliche Schäden, die aus der Verletzung der Bestimmungen dieser Lizenzklausel resultieren, einschließlich der Nutzung der Plattform außerhalb des Lizenzumfangs. Der Advertiser verpflichtet sich, WebePartners von sämtlicher Haftung freizustellen und alle Kosten, Ansprüche, Strafen und Verpflichtungen zu übernehmen, die sich aus Verletzungen von Rechten Dritter an geistigem Eigentum durch Handlungen des Advertisers ergeben.
  8. Die Lizenz endet mit der Auflösung oder dem Ablauf der Vereinbarung, unabhängig vom Grund, vorbehaltlich der Möglichkeit, weiterhin die Rubrik „Zahlungen“ zu nutzen.

§11
Personenbezogene Daten

  1. WebePartners ist der Verantwortliche für die personenbezogenen Daten des Advertisers, sofern dieser eine natürliche Person ist. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu rechtlich zulässigen Zwecken verarbeitet, insbesondere zur ordnungsgemäßen Durchführung der Vereinbarung.
  2. Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung durch WebePartners sind in der Datenschutzrichtlinie unter https://webepartners.pl/polityka-prywatnosci/ einsehbar.

§12
Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten

  1. Der Advertiser, als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, überträgt WebePartners (nachfolgend: „Auftragsverarbeiter“) die Verarbeitung personenbezogener Daten der Endnutzer in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistungen auf der Plattform sowie die Durchführung der Vereinbarung erforderlich ist.
  2. Die Zustimmung des Advertisers zur Übertragung der Daten wird durch den Abschluss der Vereinbarung erteilt, welche als dokumentierter Auftrag im Sinne von Art. 28 Abs. 3 DSGVO gilt.
  3. Gegenstand der Übertragung sind die personenbezogenen Daten der Endnutzer, die über den Tracking-Code erfasst werden, insbesondere:
    1. die Transaktionsnummer des im Shop getätigten Kaufs,
    2. der Wert der Transaktion,
    3. das Datum und die Uhrzeit der Transaktion,
    4. die IP-Adresse des Geräts, von dem aus die Transaktion durchgeführt wurde.Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, die Daten ausschließlich gemäß den dokumentierten Weisungen des Advertisers und nur in dem Umfang und zu dem Zweck zu verarbeiten, der für die Erbringung der auf der Plattform angebotenen Dienstleistungen erforderlich ist.
  4. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, die Daten ausschließlich gemäß den dokumentierten Weisungen des Advertisers und nur in dem Umfang und zu dem Zweck zu verarbeiten, der für die Erbringung der auf der Plattform angebotenen Dienstleistungen erforderlich ist.
  5. Der Auftragsverarbeiter gewährleistet die Anwendung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO, insbesondere: Verschlüsselung der Übertragungen, Pseudonymisierung, Einsatz von Zugangskontrollsystemen sowie Sicherheitsverfahren, die die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten sicherstellen.
  6. Zur Verarbeitung der Daten dürfen beim Auftragsverarbeiter nur Mitarbeiter und Kooperationspartner zugelassen werden, die über eine entsprechende Berechtigung verfügen und zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet sind.
  7. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, Unterauftragsverarbeiter einzusetzen, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind (z. B. Hosting-Unternehmen oder Unternehmen, die die Infrastruktur warten). In einem solchen Fall:
    1. schließt der Auftragsverarbeiter mit den Unterauftragsverarbeitern Vereinbarungen ab, die mindestens das gleiche Sicherheitsniveau wie diese Vereinbarung gewährleisten;
    2. Der Auftragsverarbeiter informiert den Advertiser in elektronischer Form über die beabsichtigte Beauftragung eines neuen Unterauftragsverarbeiters und ermöglicht dem Advertiser, innerhalb einer angemessenen Frist Widerspruch einzulegen;
    3. zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist die Datenverarbeitung u. a. dem Unternehmen OVH Sp. z o.o. mit Sitz in Wrocław – als Hosting-Dienstleister – anvertraut.
  8. Der Auftragsverarbeiter ist nicht berechtigt, personenbezogene Daten an Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder an internationale Organisationen zu übermitteln, es sei denn, eine solche Verpflichtung ergibt sich aus dem Recht der Europäischen Union oder dem Recht eines Mitgliedstaats. In einem solchen Fall ist der Auftragsverarbeiter verpflichtet, den Advertiser unverzüglich darüber zu informieren.
  9. Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, dem Advertiser eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach deren Feststellung, zu melden und dabei die gemäß Art. 33 DSGVO erforderlichen Informationen bereitzustellen.
  10. Der Advertiser und der Auftragsverarbeiter verpflichten sich, bei der Erfüllung der aus der DSGVO resultierenden Pflichten zusammenzuarbeiten, insbesondere bei der Beantwortung von Anfragen betroffener Personen, der Meldung von Datenschutzverletzungen an die Aufsichtsbehörde und die betroffenen Personen sowie bei der Führung der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation.
  11. Der Auftragsverarbeiter trägt die volle Verantwortung für Handlungen und Unterlassungen seiner Mitarbeiter sowie anderer Personen, deren er sich bei der Datenverarbeitung bedient, als wären es seine eigenen Handlungen oder Unterlassungen.
  12. Der Advertiser trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der dem Auftragsverarbeiter überlassenen Daten, insbesondere dafür, dass diese in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften erhoben und übermittelt wurden und dass ihre Überlassung zur Verarbeitung keine Rechte Dritter verletzt.
  13. Nach Beendigung der Zusammenarbeit werden die Daten – entsprechend der Entscheidung des Advertisers – entweder gelöscht oder an den Advertiser zurückgegeben, es sei denn, eine gesetzliche Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung besteht.

§13
Änderungen der AGB

  1. WebePartners behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern, insbesondere aufgrund der Einführung neuer Funktionen der Plattform, Änderungen im Umfang der erbrachten Dienstleistungen, zur Anpassung an gesetzliche Anforderungen oder Entscheidungen/Urteile zuständiger Behörden sowie aus Sicherheits- oder organisatorischen Gründen.
  2. Über jede geplante Änderung der AGB wird der Advertiser mindestens 14 Tage vor deren Inkrafttreten per E-Mail informiert.
  3. Vorbehaltlich Abs. 4 gilt die fortgesetzte Nutzung der Plattform nach Inkrafttreten der Änderungen der AGB als Zustimmung zu diesen Änderungen. Im Falle der Nichtakzeptanz der Änderungen ist der Advertiser berechtigt, die Vereinbarung vor dem Inkrafttreten der Änderungen zu kündigen. Die Kündigung wird mit Ablauf des jeweils späteren der folgenden Termine wirksam:
    1. am Tag vor Inkrafttreten der Änderungen, oder
    2. mit Ablauf der 30-tägigen Lebensdauer der Cookies, gerechnet ab dem Datum der letzten Transaktion im Rahmen eines aktiven Partnerprogramms, wobei die Partnerprogramme des Advertisers bis zu dem in Buchstabe a) genannten Tag aktiv bleiben. Die Kündigung ist per E-Mail an bok@webepartners.pl zu richten.
  4. Im Falle geplanter Änderungen der AGB im Hinblick auf Entgelte wird der Advertiser rechtzeitig vor dem Inkrafttreten dieser Änderungen durch eine Mitteilung im Advertiser-Konto informiert. Der Advertiser kann den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen, indem er den Button „ÄNDERUNGEN AKZEPTIEREN“ anklickt, oder die Zustimmung verweigern, indem er „ÄNDERUNGEN ABLEHNEN“ anklickt.
  5. Die fehlende Zustimmung zu den Änderungen innerhalb der vorgesehenen Frist oder das Anklicken des Buttons „ÄNDERUNGEN ABLEHNEN“ gilt als Kündigung der Vereinbarung. Die Kündigung wird mit Ablauf des jeweils späteren der folgenden Termine wirksam:
    1. dem Fristablauf ohne Zustimmung zu den Änderungen,
    2. der Ablehnung der Änderungen,
    3. dem Ablauf der 30-tägigen Lebensdauer der Cookies, gerechnet ab dem Datum der letzten Transaktion im Rahmen eines aktiven Partnerprogramms, 
  1.  

wobei die Partnerprogramme des Advertisers bis zu dem in Buchstabe a) oder b) genannten Tag aktiv bleiben. Im Falle der unter Buchstabe c) genannten Konstellation finden die bisherigen Bestimmungen der AGB weiterhin Anwendung.

§14
Schlussbestimmungen

  1. Diese AGB treten am 01.10.2025 in Kraft.
  2. WebePartners behält sich das Recht vor, dem Advertiser auf der Plattform den „Advertiser-Status“ zu verleihen, der die Zuverlässigkeit des Advertisers gegenüber den Publishern bestimmt, insbesondere im Hinblick auf die termingerechte Verifizierung von Transaktionen sowie die Auszahlung von Provisionen.
  3. Für alle Angelegenheiten, die in diesen AGB nicht geregelt sind, gelten die jeweils einschlägigen Vorschriften des polnischen Rechts, einschließlich der DSGVO, des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten sowie des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
  4. Alle Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung der Vereinbarung ergeben, werden von den zuständigen ordentlichen Gerichten am Sitz von WebePartners entschieden. Für Advertiser, die Verbraucher sind, gelten die nach allgemeinen Vorschriften zuständigen Gerichte.
  5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin in Kraft. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch neue Regelungen zu ersetzen, die dem ursprünglichen Charakter und Zweck so nahe wie möglich kommen.

Anhänge:

  1. Pakete – detaillierter Leistungsumfang
  2. Besondere Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung des elektronisch bereitgestellten Dienstes sowie Informationen zu den Funktionen und dem Zweck der Software

 

Anhang 1

Pakete – detaillierter Leistungsumfang
Name des Pakets BASIC PLUS PLATINUM
Preis 99,00 zł 199,00 zł 1299,00 zł
Eigenständige Festlegung der Provision 30 % von den Provisionen der Publisher 25% von den Provisionen der Publisher 20% von den Provisionen der Publisher
Provision für WebePartners von den Provisionen der Publisher JA JA JA
Maximale Anzahl hinzugefügter Shops / Services 1 Online-Shop (Service) 3 Online-Shops (Services) 6 Online-Shops (Services)
Maximale Anzahl der Partnerprogramme 1 Partnerprogramm 6 Partnerprogramme Unbegrenzte Anzahl von Partnerprogrammen
Zugriff auf Publisher gemäß dem Ranking von webeAds: Regular, Bronze NAIN JA JA
Zugriff auf Publisher gemäß dem Ranking von webeAds: Silver, Gold NEIN NAIN JA
Zugriff auf Publisher gemäß dem Ranking von webeAds: Diamonds NEIN NAIN JA
Zugriff auf das Influencer-Angebotsverzeichnis NEIN JA JA
Zugriff auf den Affiliate Marketplace JA JA JA
Verteilung von Rabattcodes und Promotionen JA JA JA
Verteilung von dedizierten Rabattcodes und Promotionen JA JA JA
Bereitstellung von Grafik- und Videomaterial für Publisher JA JA JA
Bereitstellung von XML-Dateien für Publisher JA JA JA
Unbegrenzte Anzahl von Publishern JA JA JA
Auswahl der Publisher-Akzeptanz: manuell / automatisch JA JA JA
Traffic- und Aktionsstatistiken JA JA JA
Sammelabrechnung mit Publishern JA JA JA
Conversionsberichte JA JA JA
Automatisierung der Transaktionsüberprüfung / API JA JA JA
Preis 99,00 zł 199,00 zł 1299,00 zł
Eigenständige Festlegung der Provision 30 % von den Provisionen der Publisher 25% von den Provisionen der Publisher 20% von den Provisionen der Publisher
Provision für WebePartners von den Provisionen der Publisher JA JA JA
Maximale Anzahl hinzugefügter Shops / Services 1 Online-Shop (Service) 3 Online-Shops (Services) 6 Online-Shops (Services)
Maximale Anzahl der Partnerprogramme 1 Partnerprogramm 6 Partnerprogramme Unbegrenzte Anzahl von Partnerprogrammen
Zugriff auf Publisher gemäß dem Ranking von webeAds: Regular, Bronze NAIN JA JA
Zugriff auf Publisher gemäß dem Ranking von webeAds: Silver, Gold NEIN NAIN JA
Zugriff auf Publisher gemäß dem Ranking von webeAds: Diamonds NEIN NAIN JA
Zugriff auf das Influencer-Angebotsverzeichnis NEIN JA JA
Zugriff auf den Affiliate Marketplace JA JA JA
Verteilung von Rabattcodes und Promotionen JA JA JA
Verteilung von dedizierten Rabattcodes und Promotionen JA JA JA
Bereitstellung von Grafik- und Videomaterial für Publisher JA JA JA
Bereitstellung von XML-Dateien für Publisher JA JA JA
Unbegrenzte Anzahl von Publishern JA JA JA
Auswahl der Publisher-Akzeptanz: manuell / automatisch JA JA JA
Traffic- und Aktionsstatistiken JA JA JA
Sammelabrechnung mit Publishern JA JA JA
Conversionsberichte JA JA JA
Automatisierung der Transaktionsüberprüfung / API JA JA JA

 

Anhang 2

Besondere Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung des elektronisch bereitgestellten Dienstes sowie Informationen zu den Funktionen und dem Zweck der Software

 

1. BESONDERE RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER NUTZUNG DER PLATTFORM

1.1. Risiken im Bereich Datensicherheit:

  • Risiko eines unbefugten Zugriffs auf das Benutzerkonto, falls Login-Daten Dritten zugänglich gemacht werden oder schwache Passwörter verwendet werden
  • Möglichkeit des Diebstahls oder der Übernahme personenbezogener Daten durch Phishing-Angriffe, Schadsoftware oder Cyberangriffe
  • Risiko des Datenverlusts bei technischen Ausfällen oder Systemfehlern

1.2. Technische Risiken:

  • Unterbrechungen des Plattformbetriebs aufgrund von Serverausfällen, Problemen bei Hosting-Dienstleistern oder Stromausfällen
  • Fehler bei der Zählung von Conversions und Transaktionen, die zu fehlerhaften Provisionsabrechnungen führen können
  • Störungen der Tracking-Funktionen und Affiliate-Marketing-Systeme aufgrund der Blockierung von Cookies durch Browser

1.3. Risiken im Zusammenhang mit dem Betrieb des Affiliate-Netzwerks:

  • Risiko der Zusammenarbeit mit unseriösen Publishern, die betrügerische Aktivitäten durchführen, einschließlich der Generierung von künstlichem Traffic, Klicks auf eigene Links oder Manipulation von Ergebnissen
  • Möglichkeit finanzieller Schäden durch Publisher, die gegen gesetzliche Vorschriften oder ethische Grundsätze verstoßen
  • Risiken durch Duplicate Content, URL-Hijacking und andere illegale Praktiken der Publisher

1.4. Rechtliche und finanzielle Risiken:

  • Risiko der Verletzung der DSGVO bei unsachgemäßer Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Möglichkeit rechtlicher Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung von Partnervereinbarungen
  • Risiko unerwarteter Kosten im Zusammenhang mit Provisionen oder Strafen

2. FUNKTIONEN UND ZWECK DER SOFTWARE SOWIE DER IN DAS SYSTEM EINGEGEBENEN DATEN

2.1. Cookies und Tracking-Technologien:

  • Zweck: Identifizierung der Nutzer, Nachverfolgung ihrer Aktivitäten auf Partnerseiten sowie korrekte Berechnung der Provisionen für Transaktionen
  • Funktion: Speicherung von eindeutigen Nutzerkennungen, Aufzeichnung von Informationen über die Herkunft des Traffics und über Handlungen in den Partner-Shops
  • Lebensdauer: Mindestens 30 Tage ab der letzten Aktivität des Nutzers (kann je nach Programmeinstellung länger sein)

2.2. Tracking- und Conversion-Systeme:

  • Zweck: Registrierung und Überprüfung von Transaktionen, die von Nutzern aus dem Partnernetzwerk getätigt werden
  • Funktion: Automatische Erfassung von Transaktionsdaten (Wert, Datum, Produkttyp), Überprüfung der Echtheit von Conversions, Erkennung potenzieller Betrugsfälle
  • Technologien: JavaScript-Tracking-Codes, Pixel-Tracking, Postback-URLs, API-Integrationen

2.3. Analyse- und Reporting-Tools:

  • Zweck: Bereitstellung detaillierter Berichte über die Performance der Partnerprogramme für Advertiser
  • Funktion: Aggregation statistischer Daten, Erstellung von Verkaufsberichten, Analyse von Traffic und Conversions
  • Datenumfang: Klick-Statistiken, Conversions, Transaktionswerte, Traffic-Quellen, geografische und zeitliche Merkmale

2.4. Sicherheits- und Betrungspräventions-Systeme:

  • Zweck: Schutz vor betrügerischen Aktivitäten und Sicherstellung der Transaktionssicherheit
  • Funktion: Automatische Erkennung unregelmäßiger Traffic-Muster, Identifizierung potenzieller Betrugsfälle, Sperrung verdächtiger Transaktionen
  • Mechanismen: Verhaltensanalyse der Nutzer, Überprüfung der Traffic-Quellen, Machine-Learning-Systeme zur Erkennung von Anomalien

2.5. Externe Integrationen:

  • Zweck: Sicherstellung des Betriebs der Plattform und zusätzlicher Dienstleistungen
  • Funktionen: Hosting und Datenspeicherung, Zahlungssysteme, Kommunikations-Tools, Backup und Datenwiederherstellung
  • Anbieter: Hosting-Unternehmen (z. B. OVH), Zahlungsdienstleister, CRM- und E-Mail-Marketing-Systeme

3. SICHERHEITSPRINZIPIEN UND RISIKOMINIMIERUNG

3.1. Maßnahmen zum Datenschutz:

  • Verschlüsselung der Datenübertragung mittels SSL/TLS-Protokoll
  • Regelmäßige Erstellung von Datensicherungen
  • Zugriffskontrolle auf IT-Systeme nach dem Need-to-Know-Prinzip
  • Echtzeitüberwachung der Systemaktivitäten

3.2. Empfehlungen für Nutzer:

  • Verwendung starker, eindeutiger Passwörter für Konten auf der Plattform
  • Regelmäßige Aktualisierung von Kontaktdaten und Sicherheitseinstellungen
  • Keine Nutzung von Konten auf öffentlichen oder ungesicherten Geräten
  • Unverzügliche Meldung verdächtiger Aktivitäten oder Sicherheitsverletzungen

3.3. Verfahren zur Reaktion auf Sicherheitsvorfälle:

  • System zur sofortigen Benachrichtigung über erkannte Gefahren
  • Verfahren zur Sperrung des Zugangs bei Verdacht auf Sicherheitsverletzungen
  • Mechanismen zur Wiederherstellung des Systembetriebs nach Ausfällen
  • Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden bei Feststellung strafbarer Handlungen

4. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

4.1. Sicherheitsupdates:

WebePartners aktualisiert regelmäßig die Sicherheitssysteme und führt neue Schutzmechanismen ein. Informationen über wesentliche Änderungen werden den Nutzern über die Plattform oder per E-Mail mitgeteilt.

4.2. Kontakt bei Sicherheitsfragen:

Bei der Feststellung von Gefahren oder Verdacht auf Sicherheitsverletzungen können sich die Nutzer über den auf der Plattform angegebenen, speziellen Kommunikationskanal an WebePartners wenden.

4.3. Rechtskonformität:

Alle Systeme und Verfahren von WebePartners entsprechen den geltenden gesetzlichen Vorschriften, einschließlich der DSGVO, des Gesetzes über die Erbringung elektronischer Dienste sowie den IT-Sicherheitsstandards.

webeAds ermöglicht die Zusammenarbeit zwischen Advertisern und Publishern in den Affiliate-Modellen Cost-per-Sale und Cost-per-Lead. Die Plattform bietet ein leistungsstarkes technologisches Backend zur Einrichtung, Verwaltung und Kooperation in Partnerprogrammen. Advertiser erhalten eine Reihe von Tools, um mit Publishern zusammenzuarbeiten, während Publisher Affiliate-Tools nutzen können, um durch die Empfehlung von Produkten online zu verdienen.
Die Gesellschaft ist in das Unternehmerregister des Nationalen Gerichtsregisters geführt beim Amtsgericht Wrocław – Śródmieście, VI Wirtschaftskammer (KRS), eingetragen: KRS 0000630899, Steuernummer (NIP) 8982223087, Registernummer (REGON) 365121198, Stammkapital 500.000 PLN.